Kunden, die sich in einer Situation befinden in der sie ohne Arbeit sind, aber dennoch einen Kredit aufnehmen möchten oder müssen, stehen im Regelfall zunächst vor einer Herausforderung. Denn ein regelmäßiges Einkommen, ein unbefristeter Arbeitsvertrag sowie eine gute Bonität und Schufa-Auskunft sind im Regelfall die Grundlage, um einen Kredit zu erhalten. Grundsätzlich ist bei einem Konsumenten, der arbeitslos ist, von einem erhöhten Ausfall der Zahlungen auszugehen. Die erhöhte Risikogruppe bei der Kundeneingruppierung gestaltet eine alleinige Kreditaufnahme für den Kunden folglich schwierig.
Einfacher ist es für einen Kunden, der eine Grundsicherung bezieht einen Kredit abzuschließen, wenn es einen Mitantragssteller, respektive Bürgen gibt. Der Bürge oder Mitantragssteller sollte jedoch idealerweise über ein geregeltes pfändbares Grundeinkommen verfügen. Ein weiterer arbeitssuchender Mitantragssteller ist hingegen wenig hilfreich.
Eine andere Alternative, um an eine positive Kreditentscheidung zu gelangen, im Falle einer vorliegenden Arbeitslosigkeit, ist die Vorlage von Sicherheiten. Banken akzeptieren in der Regel Kapitallebensversicherungen. Denn sie können durch ein sogenanntes Policenddarlehen im Zweifelsfall beliehen werden. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch, dass die mögliche Beleihungssumme für die Kreditsumme auch ausreichend ist.
In wichtigen und vor allem auch dringenden Fällen vergibt die Bundesagentur für Arbeit auch sogenannte Arbeitslosenkredite. Diese Fälle sind explizit und ausführlich an unterschiedlichen Stellen des SGB II benannt. So können Arbeitssuchende, die eine Grundsicherung beziehen einen Kreditantrag stellen, um beispielsweise Rechnungen für die Heizkosten zu begleichen oder dringende Reparaturen am selbst bewohnten Haus durchführen zu lassen. Auch bei einem sogenannten unabweisbaren Bedarf anderer Art können Arbeitssuchende einen Kreditantrag stellen und erhalten diesen im Regelfall auch.
Es gibt auf dem deutschen Kreditmarkt unterschiedliche Kreditbörsen, die Fremdkapital von Privatpersonen für Privatpersonen zur Verfügung stellen. Die Bonitätsprüfung erfolgt hier jedoch automatsich. Hierbei ist fraglich, ob eine Privatperson Geld an Kreditantragssteller verleiht, dessen Bonität unzureichend ist. Denn zu befürchtende Kreditausfälle würden eine Privatperson sicherlich von der Vergabe eines Privatkredites abhalten. Zumindest ist eine Anfrage hier im Vergleich zu Kreditvermittlern kostenfrei, da hier keine Gebühr im Vorfeld verlangt wird.
Bei Arbeitslosenkrediten aus dem Ausland entfallen im Regelfall die Schufa – Anfragen von Seiten des ausländischen Kreditinstituts. Da die Schufa ein rein deutsches Produkt darstellt, ist der Wegfall der Schufa bei Anfragen bei liechtensteinischen oder schweizerischen Banken darauf zurückzuführen. Seriöse Banken führen jedoch durchaus Bonitätsprüfungen der entsprechenden Antragssteller durch. Schweizerische Banken verlangen beispielsweise durchaus Einkommensnachweise, ggf. zusätzliche Sicherheiten, einen festen Wohnsitz sowie die Volljährigkeit des Kunden, um eine Rechts- und Geschäftsfähigkeit vorauszusetzen. Im Unterschied zum ausländischen Kapitalmarkt ist es so, dass die Stellung von Sicherheiten in Deutschland im Regelfall zwar als gut bewertet wird, jedoch setzen Banken hierzulande eher voraus, dass die Kreditsumme aus dem laufenden Einkommen abgetragen werden kann.
Da ein Arbeitslosengeld in der Regel nicht gepfändet werden kann, bei Nichtzahlung der Raten, ist dies bereits eine große Hürde bei einer Kreditvergabe in Deutschland. Darüber hinaus kommen sonstige Einkünfte bei Kreditentscheidungen kaum zum Tragen, da bei einer Arbeitslosigkeit lediglich Mieterträge sowie Zinserträge in der Kreditbetrachtung infrage kommen. Schweizerische Banken sind bei den Sicherheiten und den sonstigen Einkünften offenkundig großzügiger. Durch höhere Zinssätze bildet sich jedoch auch bei ihnen das Risiko des Kredits bei arbeitssuchenden Kunden ab.