Nicht jeder Patient kann die oft hohen Kosten für den Zahnersatz aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihren Krankenkassen lediglich die sogenannten zahnärztlichen Regelleistungen, die vielfach weder qualitativ noch ästhetisch dem heutigen medizintechnischen Standard entsprechen. Aber auch bei den Privatversicherten sieht es keineswegs besser aus. Auch hier haben die Privatversicherungen Tarife vereinbart, deren finanzielle Abdeckung oftmals nur den bescheidenen Grundstandard ermöglichen. Zusätzlich erwarten die privaten Krankenversicherungen von ihren Versicherten Selbstbeteiligungen in solch einer Höhe, die allein schon deshalb die Aufnahme eines Darlehens zwingend erforderlich macht. Diejenigen unter den Verbrauchern, die eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, bekommen zumindest einen Teil der Zahnersatzkosten erstattet.
[ad#co-1]
[toc]
Zahnersatz Eigenanteil oder Aufpreis per Kredit finanzieren
Abhilfe aus dieser misslichen Lage kann letztendlich nur ein günstiger Kredit verschaffen. Auf Wunsch und je nach Bedarf kann mit diesem Darlehen sowohl der Eigenanteil der Regelversorgung als auch der Aufpreis für etwaige höherwertige Behandlungen finanziert werden. Bei dieser Art von Krediten handelt es sich im Allgemeinen um klassische Ratenkredite, die von den meisten deutschen Banken zu günstigen Konditionen an Privatkunden vergeben werden.
Hinweis:
In der Regel handelt es sich dabei um Darlehen ab einen Geldbetrag von 500 Euro, die zuzüglich der fälligen Kreditzinsen in monatlichen Raten über eine bestimmte Laufzeit hinweg an die Bank zurückgezahlt werden.
Kredit direkt vom Zahnarzt?
Mittlerweile bieten auch die meisten Zahnärzte ihren Patienten diverse Finanzierungsmöglichkeiten für den Zahnersatz an. Die Ärzte arbeiten dabei mit speziellen Finanzdienstleistern zusammen, die meist von den Dentallaboren, die für den jeweiligen Zahnersatz zuständig sind, subventioniert werden. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Ratenkredites. Die Auszahlung dieses zweckgebundenen Kredites erfolgt dann direkt an den Zahnarzt.
Auf den ersten Blick erscheinen diese Angebote als besonders günstig, aber dennoch sollte man hier genau hinschauen. Zwar wird dem Kunden eine Null-Prozent-Finanzierung versprochen, wenn sie den Kredit innerhalb von sechs Monaten ablösen, aber bei einer Überschreitung dieser Frist steigen die Zinsen signifikant an. Nicht selten sind solche vermeidlich günstigen Darlehen hinterher bis zu zehn Prozent teurerer.
Info:
Das eigentliche Ziel dieser Angebote ist, den Patienten durch diese günstigen Angebote zu meist teureren Behandlungen zu verleiten, wobei ihm nur eine kurzfristige Bedenkzeit eingeräumt wird. Allerdings besteht dann die große Gefahr, dass sich die Patienten durch die kostspieligen Zahnersatzbehandlungen finanziell übernehmen.
Einkommen und Bonität
Wie bei jedem herkömmlichen Ratenkredit nehmen die jeweiligen Banken eine Bonitätsprüfung vor. Dazu gehört der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens, dessen Höhe über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegen muss. In der Regel gilt dies bei einem monatlichen Nettoeinkommen von mindestens 1.500 Euro.
Des Weiteren erfolgt eine routinemäßige Abfrage bei der Schufa. Wird der Kredit für den Zahnersatz infolge eines Negativbescheides abgelehnt, so verleibt noch die Möglichkeit eines Kredites in Verbindung mit einer Bürgschaft oder die Gewährung von zusätzlichen Sicherheiten von Seiten des Kreditnehmers.
Wer über einen Kredit für den Zahnersatz nachdenkt, sollte den Aspekt der Kostenreduzierung nicht außer Acht lassen. Dazu gehört auch die Überprüfung der im Kostenvoranschlag aufgeführten Positionen. Hier sollte man sich keineswegs scheuen eine zweite Meinung einzuholen, entweder bei der zuständigen Zahnarztkammer oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung.
Hinweis:
Gleichfalls unerlässlich ist ein Vergleich der Kreditkonditionen auf den entsprechenden Internet-Plattformen. Meist bieten hier die Online-Banken weitaus günstigere Zinssätze an als die klassischen Geschäftsbanken.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Zahnersatz nicht die gesamten anfallenden Kosten, sondern leisten nur einen Festzuschuss für eine sogenannte Grundversorgung. Der vom Versicherten zu leistende Betrag kann erhebliche Größenordnungen von einigen Tausend Euro erreichen und so für viele zum Finanzierungsproblem werden.
Notwendigkeit des Kredites für neue Zähne prüfen
Ist denn Zahnersatz überhaupt nötig und wenn ja, müssen alle Lücken geschlossen werden, kann man nicht auch mit einer Zahnlücke ganz gut leben? Tatsächlich kann bereits ein fehlender Zahn die Mundpartie erheblich verändern, es können Sprachprobleme auftreten und bei fehlenden Zähnen im Seitenbereich Kauprobleme entstehen.
Langfristig besteht die Gefahr, dass durch die veränderte Bisslage weitere Zähne beschädigt werden oder Kieferprobleme entstehen. Ein gepflegtes Gebiss ist ein Teil der Daseinsvorsorge und rechtfertigt daher auch bedeutenden finanziellen Aufwand.
Der zeitliche Ablauf einer Zahnersatzbehandlung gliedert sich in drei Abschnitte:
- Diagnose und Erstellung des Heil- und Kostenplans
- Genehmigung des Heil-und Kostenplans
- Die Durchführung der eigentlichen Behandlung
Beratung ist wichtig
Wenn der Zahnarzt zu Zahnersatz rät, sollte man sich von diesem ausführlich beraten lassen, und zwar vor allem hinsichtlich des Umfangs der Grundversorgung und darüber hinausgehender Alternativen. Man sollte sich stets der Tatsache bewusst sein, dass die Grundversorgung ein Minimum darstellt, das die Funktion des Gebisses sicherstellt, dass dieses Minimum aber oft ästhetischen Ansprüchen kaum genügt und, was noch erheblich schwerer wiegt, dass sehr oft Alternativen mit überschaubar höherer Zuzahlung als wesentlich langlebiger und komfortabler gelten.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung bietet die Möglichkeit, sich bei neutralen Instanzen kostenlos eine zweite Meinung zu besorgen. Ansprechpartner sind die zahnärztlichen Beratungsstellen. Ist die Entscheidung für eine bestimmte Form der Versorgung gefallen, erstellt der behandelnde Zahnarzt einen Heil-und Kostenplan, der dem Patienten mit der Aufforderung zugeht, diesen seiner Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen.
Hinweis:
In der Regel wird der Patient bereits bei der Entscheidungsfindung zu seiner Behandlung die ungefähre Höhe des von ihm zu leistenden Kostenanteils erfahren, der Heil-und Kostenplan gibt nun relativ genaue Auskunft.
Rolle der Krankenkassen
Die Frist für die Genehmigung des Heil-und Kostenplans durch die Krankenkassen beträgt drei Wochen, diese kann sich jedoch verlängern, wenn die Krankenkasse selbst einen Gutachter bestellt. Eine solche Fristverlängerung wird dem Patienten mitgeteilt.
Info:
Wenn der Patient die Genehmigung der Krankenkasse erhält, muss er diese unverzüglich an seinen Zahnarzt weiterreichen, der wiederum die nötigen Aufträge an den Zahntechniker erteilt und mit dem Patienten die Behandlungstermine vereinbart, die von diesem eingehalten werden müssen, wenn er nicht schadensersatzpflichtig werden will.
Aufnahme des Kredits
Bei der Aufnahme eines Darlehens für den Zahnersatz gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: der Patient besorgt dieses selbst oder er nimmt das Angebot der Zahnarztpraxis an.
Wer einen Kredit aufnehmen will, sollte sich zunächst über seine Kreditwürdigkeit im Klaren sein. Die grundsätzlichen Kriterien sind festes Einkommen, ein fester Wohnsitz und keine Negativmerkmale in der Schufa. Zum Nachweis eines festen Einkommens genügt für gewöhnlich eine Lohnbescheinigung, die die saldierten Beträge der letzten drei Monate enthält und sehr hilfreich ist, wenn die Höhe des Nettolohns die Pfändungsfreigrenzen übersteigt. Die Pfändungsfreigrenze beträgt für einen Alleinstehenden z. Z. 1.139,99 Euro im Monat und steigt mit höheren Einkommen. Entsprechende Tabellen findet man im Internet.
Hinweis:
Ein fester Wohnsitz ist eine Grundbedingung für jede Kreditgewährung und der Nachweis der Zahlung der letzten drei Mieten sollte dem Kreditantrag beigefügt sein. Ein Umzug innerhalb der letzten drei Jahre ist kein Problem, häufiger Wohnsitzwechsel ist jedoch der Darlehensvergabe hinderlich.
Wie sieht es mit der Schufa aus?
So gut wie jeder, der in Deutschland am Wirtschaftsleben teilnimmt, hat bei der Schufa einen sogenannten Bonitäts-Score. Die Schufa ist die Wirtschaftsauskunftei, die in Deutschland für den Konsumentenbereich meinungsbildend ist. Alle Meldungen, die sie über eine Person erhält oder in Erfahrung bringt, werden in ein Punktesystem eingebracht, mit dem deren Kreditwürdigkeit ausgedrückt wird. Wer sich selbst einen Kredit besorgen will, sollte seinen Schufa-Score und die mit seiner Person verbundenen Auskünfte kennen.
Hinweis:
Jedermann hat das Recht einmal im Jahr diese Daten abzufordern. Der Abruf dieser kostenlosen Auskunft dauert etwa einen Monat und sie heißt bei der Schufa „Datenübersicht nach § 34 BDSG“ (meineschufa.de/index aufrufen und „Produkte“ wählen).
Kreditvergleich für neue Zähne
Bei einem Darlehen für Zahnersatz handelt es sich in aller Regel um einen sogenannten Konsumentenkredit. Im Internet finden sich zahlreiche Kreditrechner, die man zunächst dafür verwenden sollte, die Ratenhöhe festzulegen. Die Ratenhöhe wird von der Höhe des Kredits und der Laufzeit bestimmt, sollte aber nicht höher sein als der Betrag, der die Pfändungsfreigrenze des Einkommens übersteigt.
Bestehen bereits andere Kredite, so gilt dies für die Gesamthöhe der Verpflichtungen! Die Höhe der Zinsen, also die Kosten des Kredits sind vom Kreditgeber nur schwer zu beeinflussen, sie sind bonitätsabhängig und können nur durch die Stellung eines Bürgen oder durch Sicherheiten vermindert werden.
Nahezu alle Zahnärzte bieten in Zusammenarbeit mit Partnern Finanzierungsmodelle an. Oft treten hier auch große überregionale Zahnlabore als Kreditgeber auf. Dieses Geschäftsfeld ist wenig erforscht, aber allgemein wird man feststellen, dass für gewöhnlich ein kurz laufendes (3-12 Raten) Angebot für Beträge bis ca 1.000 Euro – das für gewöhnlich sehr günstig ist – und ein Darlehen für höhere Beträge – das für gewöhnlich deutlich teurer ist als ein vergleichbares am freien Markt – zur Wahl stehen.
Beiden gemeinsam ist, dass auf die Bonitätsprüfung des Patienten praktisch verzichtet wird. Von Bankkrediten unterscheidet sich diese Finanzierung normalerweise vor allem dadurch, dass bei Nichtzahlung einer Rate der Gesamtkredit sofort fällig wird, also die Möglichkeiten mit einer Rate auszusetzen oder den Kredit für eine Weile ruhen zu lassen, nicht gegeben sind.
Info:
Für den Personenkreis, für den aus Bonitätsgründen ein normaler Kredit ebenfalls sehr teuer oder kaum zu erlangen wäre, und natürlich für die, die das unkomplizierte schätzen und bezahlen, ist diese Form der Darlehensgewährung sicher zu empfehlen.
5 Tipps zum Thema Zahnersatz Kredit
- Der Zahnarzt muss wissen, dass der Zahnersatz finanziert werden wird. Er wird das beste Preis/Leistungsverhältnis zum Gegenstand seines Heil- und Kostenplans machen.
- Wenn man nicht versteht, was im Heil- und Kostenplan steht, sollte man sich – z. B. bei den Beratungsstellen der Zahnärzte – aufklären lassen, bevor man den Kostenvoranschlag an die Krankenkasse weiterreicht.
- Der tatsächlich zu bezahlende Rechnungsbetrag ist nicht selten geringer als der Kostenvoranschlag: Man sollte mit dem Kreditantrag bis zur Rechnungsstellung warten. Von der Diagnose bis zur Rechnungsstellung vergehen normalerweise wenigstens sechs Wochen und für die Begleichung der Rechnung wird die Frist weitere 2 Wochen betragen.
- Nur inländische Kreditgeber sollten gewählt werden, nur diese unterliegen der Aufsicht der BAFIN, der nationalen Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen.
- Man sollte – unabhängig von aktuellen Notwendigkeiten – regelmäßig seine Schufa-Auskunft abrufen und eventuell korrigieren, um über sie im Bedarfsfall schnell verfügen zu können.