Mehr als 7 Mio Bundesbürger gelten als chronisch überschuldet. Verbraucher in einer derartigen Situation finden nicht selten keinen Ausweg mehr aus der Schuldenfalle. Die einzige Lösung ist hierbei häufig die Privatinsolvenz. Seriöse Banken bieten Menschen in einer solchen Situation keine Kredite mehr an, denn die Schufaauskünfte und die Bonität lassen weitere Kredite nach ihren bankinternen Kreditvergabeprozess schlicht nicht mehr zu. Von zwiespältigen und oftmals ominösen Kreditangeboten raten Verbraucherschützer parallel ab.
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Der Verfahrensweg ist häufig ein Ähnlicher: Mahnungen, darauffolgende Inkassoschreiben, unschöne Zahlungsaufforderungen, gerichtliche Mahnbriefe und dann später der Vollstreckungsbescheid. Ob größere Verbindlichkeitssummen oder kleinere Kredite am Ende findet sich meist ein großer Schuldenberg vor. Der einzige Ausweg ist hierbei oft nur noch die Privatinsolvenz. Nach der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens, befindet sich der Schuldner in einer sechsjährigen Wohlfahrtsperiode. Der Schuldner erpflichtet sich in dieser Zeit allen Arbeiten nachzugehen, die zumutbar sind.
Der Teil der Einnahmen sowie des ganz allgemeinen Vermögens, der sich über dem pfändbaren Einkommen befindet, geht in die Insolvenzmasse ein. Kurz, der Schuldner verfügt infolgedessen über keinerlei Vermögen mehr. Es liegt verständlicherweise eine sehr schlechte Bonität des Kunden vor und die Aussichten auf eine Kreditvergabe sind auch als äußerst schlecht zu bezeichnen.
Grundsätzlich ist es so, das eine Kreditneuaufnahme während eines Insolvenzverfahrens nicht gleich zur Restschuldbefreiungsversagung führt. Der Kunden muss jedoch auf seine Situation explizit bei Kreditvergabe hinweisen. Neue Verbindlichkeiten, die nach der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens entstehen, unterliegen nicht der Restschuldbefreiung. Sollte der Gläubiger, der sich im Insolvenzantrag befindet jedoch erfahren, dass der Schuldner neue Verbindlichkeiten aufgenommen hat, so hat er das Recht ihm die Restschuldbefreiung zu versagen. Denn der Schuldner befindet sich definitionsgemäß eigentlich in einer Situation in der eine Summe an Verbindlichkeiten entstanden ist, die für seine Zahlungsunfähigkeit sorgt. Im Falle einer erneuten Kreditaufnahme befindet sich der Schuldner infolgedessen vor der gleichen Problematik wie vor dem Insolvenzverfahren.
Für Menschen im Insolvenzverfahren gibt es im Regelfall Kreditvermittler. Diese Kreditvermittler vermitteln den insolventen Kreditsuchern private Banken bzw. Investoren, die ihnen ggf. einen Kredit gewähren. Diese Vermittler können auch durchaus seriös sein und Kredite zu durchaus akzeptablen Zinssätzen und Konditionen vermitteln.
Vor ausländischen Banken oder Kredithaien ist jedoch Vorsicht geboten. Es ist natürlich kein Fehler eine ausländische Bank auch bei eigener schlechter Bonität zu kontaktieren und sich ein Kreditangebot unterbreiten zu lassen. Denn es ist denkbar, dass einer ausländischen Bank zur Gewährung eines Kredits der Pfändungsfreibetrag, der einem Menschen im Insolvenzverfahren von Gesetzeswegen zur Verfügung steht, durchaus ausreicht. Dennoch befinden sich zahlreiche schwarze Schafe in dieser Branche, die aus dem Leid insolventer Kunden Gewinne und Vorteile für sich und ihre Geschäfte ziehen wollen. Überteuerte Zinsen oder Vorkosten sind dringende Warnsignale, die vor einer Kreditaufnahme dringend Abstand nehmen lassen sollten.
Dennoch, Kunden die sich im Insolvenzverfahren befinden sollten dringend überprüfen, ob eine weitere Kreditaufnahme wirklich sinnvoll ist. Sie gehen immer auch ein Risiko ein, die mit der Befreiung von ihrer Restschuld einhergeht. Des Weiteren finden sich eine Reihe unseriöser Kredithaie auf dem Kreditmarkt, die Konsumenten in ihrer Not mit überteuerten Zinssätzen für Kredite sowie teuren Vor- oder Abwicklungskosten weiter in die Not treiben.