Ein Privatkreditvertrag wird zwischen zwei natürlichen Personen, d. h. Privatpersonen, abgeschlossen. Dies können Verwandte oder Freunde sein, oder nicht näher bekannte Dritte. Im Internet finden sich hierzu diverse Portale, in denen Kontakte zwischen Kreditnehmern und Kreditgebern vermittelt werden und Privatkreditverträge abgeschlossen werden können. Peer-to-Peer-Kredit oder P2P-Kredit sind andere Bezeichnungen für den Privatkreditvertrag.
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Der Privatkredit erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Grund hierfür ist die unkomplizierte und auf Augenhöhe stattfindende Verhandlung. Kreditinstitute verhandeln in den Gering- bis Normalverdienerbereichen selten. Bei negativen Schufa-Einträgen, unsicher wirkender Finanzierungsabsichten oder bei fehlenden Unterlagen wird ein Kredit oft abgelehnt. Die Zinsen sind bei Kreditinstituten viel höher, da verschiedene Ausgaben über die Zinsen gedeckt werden müssen.
Der Privatkreditvertrag ist in der Regel entgeltlich, andernfalls wäre die richtige Bezeichnung Leihe oder Schenkung. Entgeltlich bedeutet, dass für die Gewährung des Kredits Zinsen oder eine einmalige Nebenleistung gezahlt werden. Die Konditionen des Kreditvertrages sind frei verhandelbar; sie dürfen jedoch weder sittenwidrig, noch unangemessen sein.
Der Privatkreditvertrag ist nicht formgebunden. Sinnvollerweise, insbesondere zu Beweis- und Nachweiszwecken, sollte dieser Vertrag schriftlich fixiert und von beiden Parteien – Kreditnehmer und Kreditgeber – unterschrieben werden.
Den Vertragsparteien steht es frei, Sicherheiten zu hinterlegen. Denkbar wäre ein Grundschuldbrief, Zulassungsbescheinigung Teil II (auch als Fahrzeugbrief bezeichnet) oder sonstige Abtretungen von Rechten (Patente, Renten, etc.). Der Kreditgeber zahlt in einem solchen Fall den vereinbarten Kreditbetrag erst aus, wenn ihm die vereinbarte Sicherheit ausgehändigt wurde. Zahlt der Kreditnehmer den Kreditbetrag nebst Zinsen oder Nebenleistung zurück, wird die hinterlegte Sicherheit zurückgegeben.
Im Privatkreditvertrag sollten beide Parteien namentlich und unter Angabe der Adressen bezeichnet werden. Tipp: Die gegenseitige Kontrolle dieser Daten anhand von Ausweisdokumenten bietet noch mehr Sicherheit.
Die Kredithöhe und die Höhe der Zinsen oder der einmaligen Nebenleistung sollten ebenfalls in den Vertrag aufgenommen werden. Die Beträge können in Wort und Zahl aufgeführt werden, um Tipp- oder Übertragungsfehler zu vermeiden. Die konkrete Berechnungsweise der Zinsen ist ebenfalls hilfreich, da oftmals Privatpersonen mangels Kenntnis diese Berechnungen nicht selbst vornehmen können.
Es empfiehlt sich darüber hinaus die Aufnahme eines Rückzahlungstermins. Je genauer die Bestimmungen bereits im Vertrag gefasst werden, umso weniger Probleme können sich hinterher ergeben. Insbesondere im familiären Umfeld oder im Freundeskreis sollte darauf geachtet werden, dass über die Rückzahlung kein Missverständnis vorliegt.
Im Internet gibt es zahlreiche Muster solcher Privatkreditverträge, die einfach und unkompliziert heruntergeladen und den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden können.
Zur Absicherung kann es sich auch empfehlen, eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung in den Vertrag aufzunehmen. Unterwirft sich der Kreditnehmer der Zwangsvollstreckung, gilt jedoch das Formerfordernis der notariellen Beurkundung. Der Vorteil dieser Variante ist, dass bei Rückzahlungsproblemen kein langwieriger Rechtsstreit geführt werden muss, sondern die direkte Aufnahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich ist. Andernfalls ist oftmals die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich. Es ist daher auch in diesem Bereich sehr wichtig, einen seriösen Partner zu finden.
Neben dem Privatkreditvertrag sollte auch die Quittung schriftlich erfolgen. Eine Quittung ist denkbar bei Auszahlung und Rückzahlung des Kreditbetrages, aber auch bei Aushändigung und Rückgabe einer eventuellen Sicherheit.