Eine neue Stelle bringt neue Perspektiven – aber auch neue finanzielle Möglichkeiten? Zumindest in der Probezeit kann es mit letztgenanntem noch etwas schwierig werden, denn noch ist die Stelle und damit auch das Einkommen nicht dauerhaft abgesichert. Wer auf Probe in einem Unternehmen arbeitet, muss sich erst noch bewähren und seine Vorgesetzten von seinen Fähigkeiten überzeugen. Wenn diese erfolgreich beendet wurde, können auch Banken von der neu gewonnenen Bonität überzeugt werden. Was aber, wenn dennoch dringend Geld benötigt wird, das über das eigene Budget hinausgeht?
Kredit während der Probezeit: Möglich oder nicht?
Gleich vorweg: Ein Kredit in der Probezeit ist zwar nicht unmöglich, aber große Sprünge lassen sich in dieser Situation noch nicht unternehmen. Werden nur kleinere Beträge benötigt, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken, kann ein Dispokredit weiterhelfen. Damit lässt sich das Girokonto bei der Bank auch im Soll, also im Minus, führen. Dafür wird eine Kreditlinie festgelegt, die üblicherweise dem zwei- bis dreifachen Wert des monatlichen Einkommens entspricht. Während der Probezeit kann die Kreditlinie aber auch deutlich niedriger abgesetzt werden. So in Anspruch genommenes Kapital sollte jedoch möglichst schnell zurückgezahlt werden, da die Zinssätze hier vergleichsweise hoch ausfallen.
Einen weiteren Weg zur kurzfristigen Finanzierung bieten sog. Minikredite. Rein technisch betrachtet handelt es sich dabei um einen Ratenkredit mit einer sehr kurzen Laufzeit, die sich in der Regel von wenigen Wochen bis hin zu drei Monaten erstreckt. Je nach Anbieter stehen hier Kreditbeträge von bis zu 1.000 Euro zur Verfügung. Einigen Anbietern reicht es bereits aus, wenn der Antragsteller über ein monatliches Einkommen von 500 Euro verfügt, denn mit der Höhe des Kreditbetrages sinkt auch das Risiko für die Bank. Minikredite bieten darüber hinaus den Vorteil, dass der Kreditbetrag dem Antragsteller sehr schnell zur Verfügung gestellt wird. Je nach Anbieter und Art der Verifizierung kann das Geld schon am selben Tag auf dessen Konto gutgeschrieben werden.
Mittel- und langfristige Kredite während der Probezeit
Damit die Bank einen Kredit bewilligen kann, muss sie zunächst die Kreditwürdigkeit des Antragstellers überprüfen. Damit ist dessen Zuverlässigkeit und die Fähigkeit, Kredite fristgerecht zurückzahlen zu können, gemeint. In diesem Zusammenhang wird auch von der Kapitaldienstfähigkeit gesprochen. Diese zielt darauf ab, monatliche Tilgungs- und Zinszahlungen durchführen zu können, um die Restschuld so Schritt für Schritt reduzieren zu können. Diese Fähigkeit ist in erster Linie von der Höhe des Einkommens abhängig.
Nun mag ein Arbeitnehmer während seiner Probezeit zwar ein angemessenes monatliches Einkommen erzielen. Es ist jedoch noch nicht sicher, ob er das nach seiner Probezeit immer noch erhalten wird, denn die Job- und damit auch die Einkommenssicherheit ist nicht gegeben. Wird er nämlich nach dieser Zeit vom Unternehmen nicht übernommen, besteht das Risiko, dass er den Kapitaldienst nicht länger zu leisten imstande ist und mit seinen Rückzahlungen in Verzug gerät. Der Vertrag droht zu platzen, was ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten wie beispielsweise eine Überschuldung für den Kreditnehmer nach sich ziehen kann.
Chancen verbessern durch zusätzliche Sicherheiten
Wenn die Bank also einen Kredit wegen mangelnder Bonität nicht bewilligt, schützt sie nicht nur sich selbst vor einem risikoreichen Kreditgeschäft, sondern auch den Antragsteller. Die einzige Möglichkeit, einen mittel- bis langfristigen Kredit zu erhalten, liegt in zusätzlichen Sicherheiten. Ist der Antragsteller beispielsweise Eigentümer einer Immobilie, kann er auf diese eine Grundschuld aufnehmen. Das Grundstück oder das Gebäude dient der Bank dann als Sicherheit, auf welche sie im Falle ausbleibender Zahlungen zurückgreifen kann. Ob es das Risiko jedoch Wert ist, sollte sich der Kreditnehmer vorher gut überlegen.
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Bürgschaft. Ein Bürge übernimmt den Kapitaldienst, falls der Kreditnehmer selbst dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. Die Bank hat damit keinerlei Ausfälle zu befürchten. Bürgen können aus dem Freundes- oder Familienkreis kommen und müssen ihrerseits bestimmte Anforderungen erfüllen, um in ihrer Funktion von der Bank akzeptiert zu werden. Der Bürge benötigt also zumindest ein sicheres Einkommen aus einer unbefristeten Tätigkeit, dessen Höhe zur Tilgung der Restschuld auch ausreicht. Im Falle eines Falles übernimmt der Bürge den Kapitaldienst so lange, bis der Kreditnehmer selbst wieder dazu in der Lage ist. Ist ihm das nicht möglich, muss der Bürge den Kredit komplett tilgen.