Wer ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist als Anstalt des öffentlichen Rechts weltweit die größte Förderbank auf nationaler Ebene. Die drittgrößte in Deutschland ist sie nach Bilanzsumme. Zur KfW Bankengruppe gehören die DEG, die KfW IPEX-Bank sowie die FuB. Dem Bundesministerium der Finanzen obliegt die Rechtsaufsicht.
Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme
Im Immobilienbereich sind die Bedingungen davon abhängig, ob es sich um ein neues Bauvorhaben oder den Erwerb einer bestehenden Immobilie handelt. Sanierungen und Umbauten unterliegen ebenfalls anderen Kriterien. Oftmals sind auch Stellungnahmen durch einen Gutachter erforderlich.
Kreditive Förderbereiche
Übergeordnet ist die KfW in Bezug auf die Realisierung öffentlicher Aufträge für die finanzielle Sicherstellung verantwortlich.
Was wird inländisch gefördert
Als erstes sind hier der Mittelstand und die Existenzgründerebene mit Ihrem individuellen Förderbedarf zu nennen. An zweiter Stelle stehen die Bereiche Bauen, Energiesparen und Wohnen. Nicht nur die Schaffung von Wohneigentum sondern auch die Bereiche Modernisierung vorhandenen Wohnraums, die energetische Gebäudesanierung und die Errichtung von Fotovoltaikanlgen gehören zum Förderprogramm der KfW. Die Finanzierung der kommunalen Infrastruktur (inklusive kommunaler Wohnungsbau) und sowie die Finanzierung von Aus- und Weiterbildung sowie Globaldarlehen folgen unmittelbar.
Bezogen auf den wirtschaftlichen Wiederaufbau in den neuen Bundesländern ist die KfW für die Durchführung entsprechender Programme zuständig. Einen Sonderbereich stellt die öffentliche Förderung von Filmen.
Welche Bereiche erhalten internationale Förderung
Hier sind die Export- und Projektfinanzierung sowie die Zusammenarbeit in der Entwicklung zu nennen. Auch Bildungskredite, mit denen in Entwicklungsländern Aufbauhilfe geleistet wird, gehören zum Portfolio der KfW.
Finanzierungsmöglichkeiten im Immobilienbereich
Eine kreditierte Förderung im Immobilienbereich ist für ein-, zwei-, drei- und Mehrfamilienhäuser zum Beispiel für energetische Maßnahmen möglich. Auch die Doppelhaushälfte bzw. die Eigentumswohnung fallen bei akzeptierten Maßnahmen unter die Förderwürdigkeit. Das Gleiche trifft auf Grundstücke zu.
Die Zinsen und Rückzahlungsmöglichkeiten eines KfW-Darlehens
KfW-Darlehen für zum Beispiel eine energetische Sanierung sind extrem zinsgünstig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann, allerdings in Abhängigkeit einer Förderstufe, ein Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 % gewährt werden.
Seit 2011 kann ein KfW-Darlehen als endfälliges Darlehen aufgenommen werden. Dabei werden während er gesamten Laufzeit lediglich die Zinsen fällig. Die eigentliche Schuldsumme wird am Ende der Laufzeit beglichen. Die Laufzeit dieser Kreditform muss mindestens 4 Jahre betragen und darf andererseits 8 Jahre nicht überschreiten. Die 8-jährige Laufzeit ist verbunden mit einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit.
Die Zinsbindung sollte vor allem zu Zeiten extrem niedriger Zinsen in Anspruch genommen werden, weil im Laufe der Zeit mit einem Anstieg des Zinsniveaus ausgegangen werden kann. Eine Anschlussfinanzierung kann für den nach Ablauf der Zinsbindung offenen Kreditbetrag abgeschlossen werden. Bei einer kleinen Restschuldsumme ist das variable Darlehen eine Alternative. Die gängigste Zinsbindungszeit beträgt 10 Jahre. Möglich sind aber Laufzeiten zwischen 5 und 25 Jahren.
Zu beachten ist, dass der einem Kredit zugrunde gelegte Zinssatz sich vom effektiv möglichen Zinssatz unterscheiden kann. Eine Erhöhung im Vergleich zum Abzinssatz der Bank ist ist abhängig von der gewählten Zinsbindungszeit möglich.
Für eine Finanzierung stehen darüber hinaus das Cap-Darlehen und in Bezug auf die Anschlussfinanzierung die Forward-Darlehen zur Verfügung.
Unverbindliches Kalkulationsbeispiel
Kreditprogramm: KfW-Effizienzhaus 55/Passivhaus 153
Gewünschter Kreditbetrag: 100.000,00 Euro
Ausgezahlter Betrag: 100.000,00 Euro
Tilgungszuschuss: 5.000,00 Euro
Laufzeit: 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufjahre: 10 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Sollzins p.a.: 0,75 %
Anfänglicher Tilgungssatz: 0,00 %
Effektivzins p.a. für die Dauer der Zinsbindung: 0,22 %
Turnus der Zahlungen: monatlich
Tilgungsfreie Anlaufjahre
MONAT TILGUNG ZINSEN ANNUITÄT RESTSCHULD
1 – 12 62,50 62,50 62,50 100.000,00
13 – 120 0,00 59,38 59,38 95.000,00
Zwischensumme 0,00 7.163,04 7.163,04 95.000,00