An und für sich ist ein günstiger Kredit immer die bessere Wahl, insofern er auch wirklich im Vergleich zu anderen Offerten einen finanziellen Vorteil bringt. Doch zu viel Kleingedrucktes verschleiert oft den Blick auf das Wesentliche und die Werbung der einzelnen Kreditanbieter ist zu verlockend. Wer die jeweiligen Angebote nicht gründlich studiert, erlebt mitunter eine böse Überraschung. Einen schnellen und objektiven Überblick über günstige Kredite bieten Vergleichsportale im Internet. Zu berücksichtigen ist aber auch hier die persönliche finanzielle Situation, denn wer seinen Kredit schufafrei erhalten möchte, muss hierfür zumeist tiefer in die Tasche greifen als Antragsteller mit einer ausreichenden Bonität.
Niedrige Zinsen – günstiger Kredit?
Ein billiger Kredit definiert sich ganz klar durch niedrige Zinsen. Es ist jedoch wichtig, tiefer in die Materie einzudringen, denn Zins ist nicht gleich Zins. Gebühren für die Kreditbearbeitung und die Prüfung der Bonität dürfen zwar seit 2014 nicht mehr verrechnet werden, dennoch fallen Kosten an, die in die Kalkulation einfließen. Hauptkostenfaktor sind die Zinsen. Der Soll- beziehungsweise Nominalzins ist abhängig von der Marktsituation, von den jeweils ausgehandelten Konditionen und von der Zahlungsfähigkeit des Kunden. Es stehen sowohl Kredite mit variablem als auch mit festem Sollzinssatz zur Verfügung. Die etwaig vorhandenen Abschläge sowie die Tilgungskonditionen beeinflussen die Rechnung ebenfalls maßgeblich. Neben den Sollzinsen weisen die Verbraucherverträge deshalb auch den effektiven Jahreszins aus. Dieser effektive Jahreszins definiert die direkten Kreditkosten in Prozent und pro Jahr. Dadurch fällt der Vergleich deutlich leichter. Bei einer Veränderung der kostenbestimmenden Faktoren und des Zinssatzes über die Laufzeit wird der anfängliche effektive Jahreszins angegeben.
Vorsicht Zusatzkosten!
Bei einem größeren Kredit ist es oft üblich, einen Abschlag, das sogenannte Disagio zu verlangen. In diesem Fall behält sich das Kreditinstitut das Recht vor, von der vollen Kreditsumme einen bestimmten Prozentsatz einzubehalten. Das Disagio ist eine Zinsvorauszahlung, die später die Zahlungslast verringert. Bei den Kredit-Zusatzkosten gilt es aufzupassen. Die mittelbaren Zusatzkosten müssen nicht zwangsläufig in den Ausführungen zum Effektivzins erhalten sein, sie stehen aber in den Verbraucherverträgen, die man deshalb genau lesen sollte. Dazu zählen zum Beispiel Kontoführungsgebühren oder Bereitstellungszinsen. Restschuldversicherungen gehören ebenfalls in die Kategorie der Zusatzkosten. Diese Versicherungen dienen der Absicherung von Darlehen und Krediten.
Ist eine Restschuldversicherung vom Kreditgeber vorgeschrieben, dann muss er die Kosten hierfür mit dem effektiven Jahreszins ausweisen. Eine Restschuldversicherung ist insbesondere bei einem Kredit ohne Bonitätsprüfung oder generell bei Immobiliendarlehen üblich. Wird die Versicherung freiwillig abgeschlossen, dann lohnt sich ein direkter Abschluss beim Versicherer, denn viele Kreditinstitute verlangen hierfür zusätzliche Provisionen.